Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll. Unter juristischen Gesichtspunkten handelt es sich um eine Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie kann unter Zuhilfenahme der Beratung eines Bestatters erstellt werden. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgepflichtigen, wenn sie nicht zugleich mit einer postmortalen Vollmacht verbunden ist.
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Darunter versteht man eine schriftliche Willenserklärung, mit welcher der künftige Patient ersucht, im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen (etwa durch Sonden) zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen.
Patientenverfuegung Textbausteine
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Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
Durch ein Testament – einen letzten Willen – setzt der Erblasser eine Person zur Gänze oder mehrere Personen zu einem Anteil als Erben ein.
Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass das Testament eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterzeichnet ist. Falls kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie sichergehen wollen, ein formgültiges Testament zu errichten, sollten Sie dieses beim Notar erstellen lassen.